Es wird ein Jahresbeitrag von 60,00 € je Mitglied erhoben.
 
Bei Lastschrifteinzug kann der Zahlungsturnus frei gewählt werden:
  • Jährlich (Einzug im 1. Quartal, wird als reguläre Zahlweise bei Neumitgliedern hinterlegt)
  • Halbjährlich
  • Vierteljährlich
Es gelten folgende Beitrags- und Ermäßigungssätze:
Art Satz Jährlicher Beitrag errechnet
Normalmitglied 100 % 60,00 €
Schüler/Student/Azubi 50 % 30,00 €
Schwerbehinderung >= 50% 50 % 30,00 €
Ehrenmitglied Befreit (= 0 %) per Satzung
(§6 Absatz zwei Punkt d)
0,00 €
 
Das Mitglied kann über eine formlose E-Mail oder Brief an die unstenstehenden Kontaktdaten eine Änderung des Zahlungsturnus hinterlegen lassen. Der Ermäßigungssatz (sofern vorhanden) ändern die Wahloptionen des Zahlungsturnus nicht.
Der Änderungswunsch des Zahlungsturnus muss bis zum 20. Dezember des aktuellen Kalenderjahres für den Einzug im Folgejahr beim Vorstand eingenangen sein.
 
Sollte ein Lastschrifteinzug auf Verschulden des Mitgliedes (fehlende Kontodeckung, gesperrtes Konto, etc.) nicht erfolgreich durchgeführt werden, sind sämtliche Rückbuchungsgebühren durch das Mitglied zu tragen.
 
Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr werden die vollen Monate der Mitgliedschaft (z. B. Eintritt am 15. Oktober = 2 Monate Beitrag ab 01. November) spätestens zum Ende des laufenden Geschäftsjahres dem Mitglied berechnet bzw. per Laschrift eingezogen.
 
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung des 01. Janauar 2024 in Kraft und bleibt bis Änderung oder Widerruf durch eine Mitgliederversammlung gültig.